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   VG Frankfurt/Oder, 25.10.2022 - 6 K 344/17.A   

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VG Frankfurt/Oder, 25.10.2022 - 6 K 344/17.A (https://dejure.org/2022,54092)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.10.2022 - 6 K 344/17.A (https://dejure.org/2022,54092)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 6 K 344/17.A (https://dejure.org/2022,54092)
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  • milo.bamf.de

    AsylG, § 4 Abs 1
    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen häuslicher Gewalt

 
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  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.10.2022 - 6 K 344/17
    Insoweit orientiert sich das Gericht an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Juni 2009 - 10 B 60/08 - juris Rn. 9), wonach das auf die Flüchtlingseigenschaft und die Anerkennung als Asylberechtigter gerichtete Begehren mit zwei Dritteln zu gewichten ist.
  • BVerwG, 29.11.1996 - 9 B 293.96

    Vorliegen von Revisionzulassungsgründen - Nachweispflicht des Asylsuchenden

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.10.2022 - 6 K 344/17
    Das Gericht muss die volle Überzeugung (§ 108 Abs. 1 VwGO) von der Wahrheit des behaupteten individuellen Schicksals und von der Richtigkeit der Prognose gewinnen, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Herkunftsstaat angemessen zu berücksichtigen und deshalb glaubhaften Erklärungen des Asylsuchenden größere Bedeutung beizumessen ist, als dies sonst in der Prozesspraxis bei Partei bekunden der Fall ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Februar 1996 - 9 B 293/96 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 3 B 16.08

    Ausländerrecht: Rückkehrpflicht von Tschetschenen in die Russische Förderation;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.10.2022 - 6 K 344/17
    Auch in Fällen, in denen - wie hier - häusliche Gewalt und damit eine von Familienmitgliedern ausgehende Gefahr in Rede steht, ist grundsätzlich die Möglichkeit internen Schutzes unverändert gegeben (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2019 - OVG 12 N 208.18 - unter Bezugnahme auf Urteil vom 3. März 2009 - OVG 3 B 16.08 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.06.2020 - 6 K 741/13
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.10.2022 - 6 K 344/17
    Grundsätzlich steht zwar ethnischen Tschetschenen interner Schutz in anderen Landesteilen der Russischen Föderation zur Verfügung (vgl. grundlegend: Urteile des erkennenden Gerichts vom 17. Juni 2020 - VG 6 K 741/13.A - juris Rn. 17 ff. und vom 3. November 2020 - VG 6 K 2842/16.A - n. v., rkr. nach Nichtzulassung der Berufung durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts [OVG] vom 18. Februar 2022 - OVG 12 N 5/21 - n. v.).
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